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Versicherung

 

  Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher  

  gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen

  aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche

  Definition besteht nicht.

  Der Versicherung liegt der Mechanismus der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv (Pool, Portefeuille)

  zu Grunde. Die Vorteile dieser gemeinsamen Tragung werden durch das Gesetz der Grossen Zahlen beschrieben, 

  welches besagt, dass bei steigender Anzahl von gleichartigen Ereignissen sich der tatsächliche Ausgang dem erwarteten 

  Ausgang (oder dem erwarteten Durchschnitt) anpasst; die Streuung (Variabilität) der Ausgänge um den Durchschnitt 

  nimmt ab. Private Krankenversicherung hier einfach online finden. 

 

  Demnach gleichen sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs um so mehr aus, je größer das Kollektiv ist. Dies

  Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet.

  Zwischen einem reinen Risikoausgleichspool und einem privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherer

  bestehen aber zwei Unterschiede: 1) Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen fest vereinbarten

  Preis, für ggf. höhere Schäden haftet der Versicherer. 2) Der Versicherer bildet Eigenmittel, mit denen er  

  Schwankungen ausgleichen kann, die nicht von den Beiträgen gedeckt sind, und damit können auch in solch ungünstigen

  Fällen die versprochenen Leistungen erbracht werden.

  Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken

  gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach

  dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Allerdings betreiben auch die Gegenseitigkeitsversicherer 
  heute kaum noch den reinen Risikoausgleichspool (abgesehen von einigen wenigen kleineren Vereinen, meist

  Tierversicherungen, z.B. Kuhgilden), sondern erheben feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip.

 

 

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